GEG 2023

Aktuelle Änderungen zum GEG 2023

GEG 2023 – Aktuelle Änderungen im Überblick

 

 

 

Eigentlich sollten die Anforderungen an die energetische Qualität von beheizten oder klimatisierten Gebäuden gemäß GEG 2020 erst 2023 überprüft und dann innerhalb von sechs Monaten angepasst werden. Doch mittlerweile ist unübersehbar, dass im Gebäudebereich mehr getan werden muss, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien deshalb vereinbart, den Neubau-Standard zum 1. Januar 2025 an den KFW-EH 40 anzupassen. Als Zwischenschritt wurde nun die Angleichung an den EH 55-Standard festgeschrieben. Darüber hinaus wurden mit dem GEG 2023 auch Beschlüsse aus dem Entlastungspaket umgesetzt.

Welche energetischen Anforderungen gelten für den Neubau?

Die Änderungen an der Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG 2023) sind am 1.1.2023 in Kraft getreten. Sie legt fest, dass ab 2023 jeder Neubau nach Effizienzstandard 55 erfolgt. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wurde also von bislang 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent verringert. Zugrunde liegt prinzipiell die bislang gültige Definition des Primärenergiebedarfs: Beim Primärenergiebedarf handelt es sich um den Gesamtenergiebedarf, der sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Energie als auch die Energie der vorgelagerten Prozesskette beinhaltet. Diese umfasst die Gewinnung der Ressource, die Umwandlung, Speicherung sowie die Verteilung.

Gab es Änderungen bezüglich der Gebäudedämmung?

Die Novellierung des neuen Gebäudeenergiegesetzes 2023 sieht keine Änderungen bezüglich der Gebäudedämmung vor.  Für eine ausreichende GEG Dämmung

legt das Gesetz Mindestanforderungen in den Bereichen Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken und Dichtheit des Gebäudes fest.

Was bedeutet das vereinfachte Nachweisverfahren?

Das vereinfachte Nachweisverfahren für Wohngebäude wurde an die primärenergetische Verschärfung auf das EH 55-Niveau angepasst. Anlagenvarianten mit Gasheizung sind nicht mehr umsetzbar. Für den Nachweis müssen alle Bauteilanforderungen (max. U-Wert) eingehalten werden. Außerdem ist ein Nachweis zur Bestätigung aller zulässigen Anlagenkonzepte erforderlich. Für alle Wärmebrücken wird der Gleichwertigkeitsnachweis über Musterlösungen nach DIN 4108 Beiblatt 2 verlangt (§ 24 GEG).

Wie erfolgt die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien?

Die Anrechnung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist zukünftig auch dann möglich, wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Die vorrangige Nutzung des Stroms im Gebäude ist nicht mehr erforderlich. Hintergrund dieser Änderung ist, dass mit dem zeitgleich geänderten EEG ein Vergütungsmodell für eine Volleinspeisung geschaffen wurde. Dies soll einen Anreiz für die volle Ausnutzung von Dachflächen gewährleisten. Der abzugsfähige Betrag wird durch eine monatsweise Gegenüberstellung des Stromertrags der Anlage und des Bedarfs im Gebäude (für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Hilfsenergien, bei Nichtwohngebäuden zusätzlich der Strombedarf für die Beleuchtung) bestimmt. Bis jetzt war ein anteiliger Eigenverbrauch im Gebäude Bedingung für die Anrechenbarkeit des selbst erzeugten Stroms.

Welche Neuerungen gibt es bei den Primärenergiefaktoren?

Das GEG 2023 führt einen Primärenergiefaktor für solchen Strom ein, der für den Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen genutzt wird. Der Faktor beträgt für den nicht erneuerbaren Anteil 1,2 (anstatt 1,8). Dieser neue Faktor dient zur Beseitigung der derzeitigen systematischen Benachteiligung von Fernwärme aus Großwärmepumpen, verglichen mit Fernwärme aus KWK-Anlagen oder Wärmeerzeugern mit fossilen Energien.

Kostenloses Online-Tool: Mit dem Sanierungsrechner den Energiebedarf abschätzen

Mit dem Sanierungskonfigurator des Ministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie als Hausbesitzer den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes abschätzen und simulieren, wie sich verschiedene Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel eine Wärmedämmung oder die Heizungserneuerung auswirken. Das Online-Tool zeigt auch auf, welche Kosten mit den Maßnahmen verbunden sind und welche staatlichen Förderprogramme es dafür gibt. Der Sanierungskonfigurator bietet einen guten ersten Überblick für alle, die über eine energetische Modernisierung nachdenken.

https://www.sanierungskonfigurator.de

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

https://www.kfw.de/kfw.de.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-artikel.html

http://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an!

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