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BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude neu verabschiedet

  1. Reform der BEG
  2. Was ist der Hintergrund der Reform des BEG?
  3. Ziel
  4. Stufenplan der Änderungen
  5. Was ändert sich bei den Förderhöhen für die Gebäudesanierung?
  6. Was sind die wichtigsten Änderungen?
  7. Wie werden die Fördersätze drastisch gesenkt?
  8. Was bedeutet das finanziell?
  9. Was wird nicht mehr gefördert?
  10. Fazit

1. Reform der BEG

Energieeffiziente Gebäude sind aufgrund steigender Preise heute wichtiger denn je. Mithilfe von Bundesförderungen sollen Immobilienbesitzer die Möglichkeit zur Umsetzung energetischer Sanierungen erhalten. Am 28.Juli 2022 trat daher die Reform der Gebäudeförderung in Kraft. Der Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung des Gebäudebestands sein. Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 NH bis Jahresende weiter.

2. Was ist der Hintergrund der Reform des BEG?

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck.

3. Ziel

Ziel der Reform ist es laut BMWi, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Die Änderungen sind am 27.07.2022 per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und sind ab 28.07.2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft getreten. Ab da greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15.08.2022.

4. Stufenplan der Änderungen

Anträge, die bis zum Stichtag gestellt werden, erhalten die bisher geltenden Konditionen.

Am 28. Juli 2022 ist die Reform in Kraft getreten. Die Umsetzung erfolgt als mehrstufiger Plan.

  1. Stufe: Die Förderung von Komplettsanierungen greift bereits mit Inkrafttreten der Reform. Für Anträge, die ab dem 28. Juli bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen und eine Komplettsanierung planen, gelten also die neuen Förderbedingungen.
  2. Stufe: Wer lediglich Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern plant, muss noch bis zum 15. August warten. Anträge, die dann beim Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle (BAFA) eingehen, fallen unter die neuen Bedingungen.
  3. Stufe Die Neubauförderung wird erst im kommenden Jahr umgestaltet. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit des Bundesbauministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Gebäude besonders energiesparend sein. Bis zur Änderung gelten die bisherigen Bedingungen der EH 40 Nachhaltigkeit und es gibt nur Folgeanpassungen wie die Umstellung auf zinsverbilligte Kredite. Dabei werden Tilgungszuschüsse auf 5 % abgesenkt.

5. Was ändert sich bei den Förderhöhen für die Gebäudesanierung?

Zwar gibt es insgesamt mehr Fördermittel für die Sanierung von Gebäuden – insgesamt 12 bis 13 Milliarden -, für den einzelnen Antragsteller verringert sich jedoch die Fördersumme. 2021 wurden lediglich rund 8 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben, ein Jahr zuvor waren es etwa 5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2022 wurden Sanierungen von Gebäuden auf Energieeffizienz mit rund 9,6 Milliarden Euro bezuschusst. Die Fördersätze werden reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt, so das Ministerium. Weiter führt er an: „Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau.“ begründet Habeck diese Änderungen.

6. Was sind die wichtigsten Änderungen?

  • Die Antragstellung wird übersichtlicher. Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA; nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig.
  • Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt. Es habe wenig Nachfrage gegeben, heißt es. Weiterhin sollen Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen von der Gebäudeförderung profitieren können.  Auch die Grundsystematik der BEG bleibt bestehen, gefördert werden weiterhin: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen der Sanierung.
  • Heizungstausch-Bonus für Gaskessel. Ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel wird eingeführt und es werden jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen. Neue gesetzliche Vorgaben (vor allem 65 Prozent erneuerbare Energien-Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) sollen dafür sorgen, dass Eigentümer selbst mehr Investitionen in Gebäudeeffizienz tätigen müssen.

7. Wie werden die Fördersätze drastisch gesenkt?

Beispiel Komplettsanierung: Bislang erhielten Antragstellende bei einer Komplettsanierung, das heißt bei einer umfassenden Sanierung, bei der eine bessere Effizienzhaus-Stufe erreicht wurde (konkret das Effizienzhaus/gebäude-Niveau EH/EG 40) einen Fördersatz von 50 % (mit EE-Klasse), dies entsprach 75.000 Euro. Jetzt liegt der maximale Fördersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 %) bei insgesamt 45 % (mit EE- oder NH-Klasse und mit Bonus für ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022), dies entspricht 67.500 Euro.

Beispiel Wärmepumpe: Früher lag der Fördersatz bei maximal 50 %. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 % auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Früher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu 24.000 Euro für die Wärmepumpe.

Beispiel Fensteraustausch: Früher lag der Fördersatz bei bis zu 25 %, nach der Reform bei rund 20 %. Früher konnte man rund 15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach Reform sind es 12.000 Euro.

Heizungstausch-Bonus für Gaskessel

Ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel wird eingeführt und es werden jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen. Neue gesetzliche Vorgaben (vor allem 65 Prozent erneuerbare Energien-Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) sollen dafür sorgen, dass Eigentümer selbst mehr Investitionen in Gebäudeeffizienz tätigen müssen.

8. Was bedeutet das finanziell?

Mit der Reform werden alle Fördersätze um 5 bis 10 Prozentpunkte gesenkt. Die Absenkung sei laut BMWK notwendig, um möglichst vielen Bürgern „den Zugang zu Förderung zu ermöglichen“. Aus Sicht des Ministeriums „bleiben die Fördersätze weiterhin auf einem hohen Niveau“. Zudem machten steigende Energiepreise Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller rentabel.

Das BMWK liefert drei Beispiele, was die Neuerungen für Immobilienbesitzer finanziell bedeuten:

  • Beispiel Komplettsanierung: Früher gab es bis zu 75.000 Euro, jetzt liege die maximale Förderung für eine Komplettsanierung bei 67.500 Euro.
  • Beispiel Wärmepumpe: Früher hätten Bauherren eine Förderung von bis zu 30.000 Euro bekommen, nach der Reform seien es bis zu 24.000 Euro.
  • Beispiel Fenstertausch: Bislang gab es für den Fenstertausch eine Förderung von bis zu 15.000 Euro. Mit der geänderten Förderrichtlinie seien bis zu 12.000 Euro an Förderung möglich.

9. Was wird nicht mehr gefördert?

Mit der Neuausrichtung des Förderprogramms fallen laut BMWK auch einige Förderungen weg. Das treffe zum Beispiel:

  • die EH-100-Sanierung
  • den Einbau von hybriden Gasheizungen (Förderung von Renewable-Ready- und Gashybridheizungen)
  • den iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung

Zudem werde die Kreditförderung für Einzelsanierungsmaßnahmen bei der KfW gestrichen. Grund dafür sei die geringe Nachfrage.

10. Fazit

Das Handwerk reagiert grundsätzlich mit Kritik auf die neuen Förderbedingungen. Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes äußert sich ebenfalls kritisch dazu „Es ist zwar richtig, angesichts von Energiekrise und Klimawandel auf die Sanierung des Gebäudebestands zu setzen. Doch der eingeschlagene Weg sei falsch: Eigentümer bräuchten eine höhere Förderung anstelle einer niedrigeren. Die bisherige Sanierungsquote von rund einem Prozent sei zu niedrig“ so Pakleppa.

Kritik im kommt auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

„Die kurzfristigen Änderungen der Gebäudeförderung bedeutet für Handwerksbetriebe und Auftraggeber eine erhebliche Verunsicherung“, sagt Generalsekretär Holger Schwannecke. Ohne Not werde das Vertrauen in Förderangebote beschädigt, die für die Umsetzung der Energiewende wichtig sind.

Es müsse die Transformation des Landes umsetzen – trotz großer Fachkräftelücke, Materialengpässen und Lieferkettenstörungen sowie enormer Energiepreissteigerungen. „Das kann nur funktionieren, wenn wir die volle Rückendeckung der Politik haben“, betont Schwannecke. Dazu gehöre auch Verlässlichkeit und Planbarkeit in der Förderpolitik.

Das Ministerium setze „bei dem seit Jahresanfang herrschenden Förder-Fiasko noch einen obendrauf“, kritisierte der Präsident des GdW-Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, scharf. Von heute auf morgen werde die erst 2021 eingeführte Zuschussförderung für umfassende Sanierungen komplett eingestellt: „Das ist die größtmögliche Katastrophe für das Engagement der sozial orientierten Wohnungsunternehmen für den Klimaschutz.“ Die Folge sei, dass Klimaschutzinvestitionen unterbleiben müssten oder nur über höhere Mieten finanziert werden könnten. Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG BAU, Robert Feiger, sagte der Funke-Mediengruppe: „In dieser kritischen Phase dem Energiespar-Engagement einen Dämpfer zu geben, wirkt wie eine energiepolitische Blutgrätsche.“ Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ erklärte, angesichts steigender Handwerkerpreise und Materialkosten sei es fraglich, ob mit niedrigeren Fördermitteln tatsächlich mehr Leute sanieren können.

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